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Urlaubsrechner 2026 – Urlaubsanspruch berechnen

Voller oder anteiliger Urlaub? Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnen – mit Zwölftelung, Wartezeit und der Sonderregel für die zweite Jahreshälfte.

24Werktage Mindesturlaub (§ 3 BUrlG)
1/12pro vollem Monat bei Zwölftelung
vollbei Ausscheiden nach dem 30.06.
≥ 0,5Bruchteile werden aufgerundet

Urlaubsanspruch beim Ein-/Austritt

Urlaubsanspruch im Austrittsjahr

Angewendete Regel
Volle Monate im Austrittsjahr
Rechnerisch (vor Rundung)

Berechnung nach §§ 4, 5 BUrlG für den gesetzlichen und – als übliche Auslegung – den vertraglichen Urlaub. Tarifverträge können eigene Zwölftelungsregeln enthalten.

Wann voll, wann gezwölftelt?

Das BUrlG kennt drei Situationen – entscheidend sind Wartezeit (6 Monate, § 4) und der Zeitpunkt des Ausscheidens:

  1. Ausscheiden in der WartezeitErste 6 Monate nach Eintritt: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1a BUrlG).
  2. Ausscheiden in der 1. JahreshälfteWartezeit erfüllt, Austritt bis 30.06.: ebenfalls Zwölftelung (§ 5 Abs. 1c BUrlG).
  3. Ausscheiden in der 2. JahreshälfteWartezeit erfüllt, Austritt nach dem 30.06.: voller Jahresanspruch – auch bei Austritt am 1. Juli.
Beispiel: 30 Tage Vertragsurlaub, Eintritt vor Jahren, Austritt 31.05.2026 → 5 volle Monate → 30 × 5/12 = 12,5 → aufgerundet 13 Tage. Austritt 31.07.2026 → 30 Tage (voll).

Gesetzlicher Mindesturlaub nach Wochentagen

Arbeitswochegesetzlicher MindesturlaubBasis
1-Tage-Woche4 Tageumgerechnet
2-Tage-Woche8 Tageumgerechnet
3-Tage-Woche12 Tageumgerechnet
4-Tage-Woche16 Tageumgerechnet
5-Tage-Woche20 Tageumgerechnet
6-Tage-Woche24 Tage24 Werktage (§ 3 BUrlG)

Faustformel: 4 × Arbeitstage pro Woche. Weniger geht nie – auch nicht per Arbeitsvertrag. Für Teilzeit mit weniger Wochentagen rechnet der Teilzeit-Urlaubsrechner.

Resturlaub beim Ausscheiden: Kann der Urlaub wegen Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – zur Urlaubsabgeltung mit Rechner.

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) – das sind 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, bei 4 Tagen 16 usw. Arbeits- oder Tarifvertrag gewähren oft mehr (üblich: 25–30 Tage); die Rechenregeln gelten dann für den vollen Vertragsurlaub.

Voller Urlaub oder nur anteilig – was gilt beim Ausscheiden?

Scheiden Sie in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) aus und haben die 6-monatige Wartezeit erfüllt, steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu (§ 5 Abs. 1c BUrlG im Umkehrschluss). Nur beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte oder innerhalb der Wartezeit wird gezwölftelt: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat.

Wie wird bei der Zwölftelung gerundet?

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG) – auch exakt 0,5 rundet auf. Kleinere Bruchteile bleiben bestehen und sind anteilig zu gewähren.

Kann der volle Jahresurlaub zurückgefordert werden?

Nein. Wurde mehr Urlaub genommen, als beim Ausscheiden anteilig zusteht, kann das gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 Abs. 3 BUrlG). Umgekehrt gilt: Nicht genommener Resturlaub ist beim Ausscheiden auszuzahlen – siehe Urlaubsabgeltung.

Verfällt Urlaub am Jahresende automatisch?

Nicht mehr automatisch. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hinweisen (BAG nach EuGH „Max-Planck", 9 AZR 541/15). Ohne diese Mitwirkung verfällt der Urlaub weder am 31.12. noch am 31.03. – Details im Beitrag Urlaub bei Krankheit.

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