So funktioniert die Rechnung
Statt die Abfindung voll dem Jahreseinkommen zuzuschlagen, rechnet das Finanzamt in drei Schritten (§ 34 Abs. 1 EStG):
- Steuer ohne AbfindungEinkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) ohne die Abfindung.
- Steuer mit 1/5Einkommensteuer auf das zvE plus ein Fünftel der Abfindung.
- Differenz ×5Die Mehrsteuer aus Schritt 2 wird verfünffacht – das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Rechenbeispiel 2026
Abfindung 40.000 €, Jahresbrutto 48.000 €, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer:
| Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung | 12.815 € |
| Steuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung | 15.045 € |
| Ersparnis durch § 34 EStG | 2.230 € |
| Abfindung netto (mit Fünftelregelung) | 27.185 € |
| Effektiver Steuersatz auf die Abfindung | 32,0 % statt 37,6 % |
Ihren individuellen Wert liefert der Abfindungsrechner – mit Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer.
Voraussetzungen
Häufige Fragen
Gilt die Fünftelregelung automatisch?
Ja – seit 2025 prüft das Finanzamt sie von Amts wegen in der Einkommensteuer-Veranlagung (Günstigerprüfung). Der Arbeitgeber wendet sie im Lohnsteuerabzug nicht mehr an; im Auszahlungsmonat wird die Abfindung zunächst voll besteuert, die Erstattung kommt mit dem Steuerbescheid.
Was ist die „Zusammenballung“?
Die Abfindung muss zu höheren Jahreseinkünften führen, als sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entstanden wären – und grundsätzlich in einem Kalenderjahr zufließen. Wird sie auf zwei Jahre verteilt, entfällt die Begünstigung meist.
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Nein. Wer ohnehin im Spitzensteuersatz liegt, spart wenig bis nichts. Am größten ist der Vorteil, wenn die Abfindung hoch und das übrige Jahreseinkommen niedrig ist – etwa bei Ausscheiden zum Jahresanfang oder anschließender Arbeitslosigkeit.
Kann ich die Steuerlast zusätzlich senken?
Ja: Auszahlung in ein einkommensschwaches Jahr verschieben, Einzahlungen in die Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge, Verlustverrechnung. Solche Gestaltungen gehören in die Hand eines Steuerberaters.