So funktioniert die Zwölftel-Kürzung
- Volle Monate zählenNur Kalendermonate, die komplett in der Elternzeit liegen. Angebrochene Monate am Anfang und Ende zählen nicht.
- 1/12 pro Monat abziehenBeispiel: 30 Tage Jahresurlaub, 6 volle Monate Elternzeit → Kürzung 30 × 6/12 = 15 Tage → es bleiben 15 Tage.
- Kürzungserklärung prüfenOhne ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers bleibt der volle Anspruch. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Kürzung ausgeschlossen (BAG 9 AZR 725/13).
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit kürzen?
Ja – um 1/12 pro vollem Kalendermonat Elternzeit (§ 17 Abs. 1 BEEG). Aber nur durch ausdrückliche Kürzungserklärung; automatisch passiert nichts. Die Erklärung kann vor, während oder nach der Elternzeit abgegeben werden – nicht mehr jedoch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Was gilt bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
Für Monate, in denen Sie beim selben Arbeitgeber in Elternzeit-Teilzeit arbeiten, darf nicht gekürzt werden – der Urlaub entsteht dann aus dem Teilzeitverhältnis (umgerechnet auf die Wochentage).
Was passiert mit Resturlaub von vor der Elternzeit?
Er wird nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr angehängt (§ 17 Abs. 2 BEEG) – er verfällt nicht. Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit, ist der Rest abzugelten.
Zählt der Monat, in dem die Elternzeit beginnt?
Gekürzt werden darf nur für volle Kalendermonate Elternzeit. Beginnt die Elternzeit am 10. März, zählt der März nicht als Kürzungsmonat – der April ist der erste volle Monat.