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Kündigungsfrist Wohnung – 3 Monate nach § 573c BGB

Wann endet der Mietvertrag? Für Mieter gilt: Zugang bis zum 3. Werktag des Monats – dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats.

3 MonateMieterfrist – immer, egal wie lange gemietet
3. WerktagStichtag für den Zugang
bis 9 MonateVermieterfrist nach 8 Jahren
SchriftformKündigung per Brief mit Unterschrift

Ende des Mietvertrags berechnen

Mietverhältnis endet am

Kündigungsfrist3 Monate
Rechtsgrundlage§ 573c Abs. 1 BGB
Stichtag3. Werktag des Monats

Vereinfachung: Der Rechner setzt den Stichtag auf den 3. Kalendertag. Fällt der Monatsanfang auf Wochenende oder Feiertage, verschiebt sich der 3. Werktag nach hinten – im Zweifel gilt dann noch der laufende Monat.

Mieter und Vermieter: unterschiedliche Fristen

Die Mieterfrist ist starr (3 Monate), die Vermieterfrist wächst mit der Wohndauer – und der Vermieter braucht zusätzlich ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB:

Wohndauer (seit Überlassung)Frist MieterFrist Vermieter
bis 5 Jahre3 Monate3 Monate
mehr als 5 Jahre3 Monate6 Monate
mehr als 8 Jahre3 Monate9 Monate
  1. Kündigung schreibenSchriftform ist Pflicht (§ 568 BGB): eigenhändige Unterschrift aller Mieter, keine E-Mail. Kündigungsgrund braucht der Mieter nicht.
  2. Zugang sicherstellenBis zum 3. Werktag des Monats – Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen. Das Datum des Poststempels zählt nicht.
  3. Übergabe planenZum Ende der Frist: Wohnung geräumt und besenrein, Übergabeprotokoll, Zählerstände notieren, Kaution zurückfordern.
Umzug wegen neuem Job? Wer wegen eines Arbeitsplatzwechsels umzieht, kann Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Und wenn der Jobverlust der Grund ist: ALG-I-Anspruch prüfen.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Immer 3 Monate, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, dann zählt dieser Monat mit – das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats.

Welche Frist muss der Vermieter einhalten?

Die Vermieterfrist verlängert sich mit der Wohndauer: 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate seit Überlassung der Wohnung. Zusätzlich braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf, § 573 BGB).

Zählt der Samstag als Werktag?

Bei der 3-Werktage-Regel des § 573c BGB zählt der Samstag nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich als Werktag – außer als letzter Tag der Frist, wenn die Kündigung per Post zugehen soll (BGH VIII ZR 206/04). Sicherer ist der Zugang bis zum Monatsersten.