Abfindung nach 19 Jahren: Beispielrechnung
Formel: 0,5 × Bruttomonatsverdienst × 19 Jahre = 9,5 Monatsverdienste. Netto-Spalte: Steuerklasse I, Fünftelregelung, Jahresgehalt = 12 Monatsgehälter, Tarif 2026.
| Monatsverdienst | Abfindung (0,5 × 19) | davon netto* | Ersparnis Fünftelregelung |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 23.750 € | 17.460 € | 782 € |
| 3.000 € | 28.500 € | 20.430 € | 1.124 € |
| 3.500 € | 33.250 € | 23.230 € | 1.532 € |
| 4.000 € | 38.000 € | 25.850 € | 1.955 € |
| 4.500 € | 42.750 € | 28.078 € | 2.409 € |
| 5.000 € | 47.500 € | 29.875 € | 2.353 € |
| 6.000 € | 57.000 € | 32.792 € | 1.348 € |
* Modellrechnung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Individuelle Werte: Abfindungsrechner.
Wovon die Höhe wirklich abhängt
- Prozessrisiko des ArbeitgebersJe wackliger die Kündigung (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung), desto höher der Faktor – 0,75 bis 1,0 statt 0,5.
- SonderkündigungsschutzSchwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.
- Kündigungsfrist als HebelNach 19 Jahren gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist – Details: Kündigungsfrist nach 19 Jahren. Ein früherer Austritt gegen höhere Abfindung ist verhandelbar, kann aber ALG-Ruhen auslösen (§ 158 SGB III).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abfindung nach 19 Jahren?
Nach der Faustformel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, also 9,5 Bruttomonatsverdienste nach 19 Jahren. Bei 4.000 € Monatsgehalt sind das 38.000 € brutto. Verhandelt werden je nach Prozessrisiko 0,25 bis 1,5 Monatsverdienste pro Jahr.
Werden angefangene Jahre mitgezählt?
Ja: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG). Aus 19 Jahren und 7 Monaten werden also 20 anrechenbare Jahre.
Was bleibt netto von der Abfindung übrig?
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei; es geht nur Steuer ab. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) bleiben je nach Einkommen meist 60–85 % übrig. Die Tabelle oben zeigt Beispielwerte für Steuerklasse I – individuell rechnen Sie mit dem Abfindungsrechner.