Abfindung nach 17 Jahren: Beispielrechnung
Formel: 0,5 × Bruttomonatsverdienst × 17 Jahre = 8,5 Monatsverdienste. Netto-Spalte: Steuerklasse I, Fünftelregelung, Jahresgehalt = 12 Monatsgehälter, Tarif 2026.
| Monatsverdienst | Abfindung (0,5 × 17) | davon netto* | Ersparnis Fünftelregelung |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 21.250 € | 15.640 € | 626 € |
| 3.000 € | 25.500 € | 18.305 € | 899 € |
| 3.500 € | 29.750 € | 20.820 € | 1.226 € |
| 4.000 € | 34.000 € | 23.180 € | 1.599 € |
| 4.500 € | 38.250 € | 25.346 € | 2.062 € |
| 5.000 € | 42.500 € | 26.951 € | 2.079 € |
| 6.000 € | 51.000 € | 29.556 € | 1.292 € |
* Modellrechnung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Individuelle Werte: Abfindungsrechner.
Wovon die Höhe wirklich abhängt
- Prozessrisiko des ArbeitgebersJe wackliger die Kündigung (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung), desto höher der Faktor – 0,75 bis 1,0 statt 0,5.
- SonderkündigungsschutzSchwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.
- Kündigungsfrist als HebelNach 17 Jahren gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist – Details: Kündigungsfrist nach 17 Jahren. Ein früherer Austritt gegen höhere Abfindung ist verhandelbar, kann aber ALG-Ruhen auslösen (§ 158 SGB III).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abfindung nach 17 Jahren?
Nach der Faustformel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, also 8,5 Bruttomonatsverdienste nach 17 Jahren. Bei 4.000 € Monatsgehalt sind das 34.000 € brutto. Verhandelt werden je nach Prozessrisiko 0,25 bis 1,5 Monatsverdienste pro Jahr.
Werden angefangene Jahre mitgezählt?
Ja: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG). Aus 17 Jahren und 7 Monaten werden also 18 anrechenbare Jahre.
Was bleibt netto von der Abfindung übrig?
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei; es geht nur Steuer ab. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) bleiben je nach Einkommen meist 60–85 % übrig. Die Tabelle oben zeigt Beispielwerte für Steuerklasse I – individuell rechnen Sie mit dem Abfindungsrechner.