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Abfindung nach 15 Jahren – Höhe und netto (2026)

Regelabfindung nach § 1a KSchG: 7,5 Bruttomonatsverdienste nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Beispielwerte brutto und netto mit Fünftelregelung.

Abfindung nach 15 Jahren: Beispielrechnung

Formel: 0,5 × Bruttomonatsverdienst × 15 Jahre = 7,5 Monatsverdienste. Netto-Spalte: Steuerklasse I, Fünftelregelung, Jahresgehalt = 12 Monatsgehälter, Tarif 2026.

MonatsverdienstAbfindung (0,5 × 15)davon netto*Ersparnis Fünftelregelung
2.500 €18.750 €13.815 €486 €
3.000 €22.500 €16.175 €700 €
3.500 €26.250 €18.405 €957 €
4.000 €30.000 €20.490 €1.242 €
4.500 €33.750 €22.450 €1.551 €
5.000 €37.500 €24.004 €1.783 €
6.000 €45.000 €26.287 €1.203 €

* Modellrechnung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Individuelle Werte: Abfindungsrechner.

Einordnung: 7,5 Monatsverdienste liegen deutlich unter der Kappungsgrenze des § 10 KSchG (12 Monatsverdienste, bei Älteren 15 bzw. 18). Der Spielraum nach oben ist also rechtlich nicht begrenzt – es zählt Ihr Verhandlungsergebnis.

Wovon die Höhe wirklich abhängt

  1. Prozessrisiko des ArbeitgebersJe wackliger die Kündigung (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung), desto höher der Faktor – 0,75 bis 1,0 statt 0,5.
  2. SonderkündigungsschutzSchwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.
  3. Kündigungsfrist als HebelNach 15 Jahren gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist – Details: Kündigungsfrist nach 15 Jahren. Ein früherer Austritt gegen höhere Abfindung ist verhandelbar, kann aber ALG-Ruhen auslösen (§ 158 SGB III).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abfindung nach 15 Jahren?

Nach der Faustformel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, also 7,5 Bruttomonatsverdienste nach 15 Jahren. Bei 4.000 € Monatsgehalt sind das 30.000 € brutto. Verhandelt werden je nach Prozessrisiko 0,25 bis 1,5 Monatsverdienste pro Jahr.

Werden angefangene Jahre mitgezählt?

Ja: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG). Aus 15 Jahren und 7 Monaten werden also 16 anrechenbare Jahre.

Was bleibt netto von der Abfindung übrig?

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei; es geht nur Steuer ab. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) bleiben je nach Einkommen meist 60–85 % übrig. Die Tabelle oben zeigt Beispielwerte für Steuerklasse I – individuell rechnen Sie mit dem Abfindungsrechner.

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