Abfindung nach 13 Jahren: Beispielrechnung
Formel: 0,5 × Bruttomonatsverdienst × 13 Jahre = 6,5 Monatsverdienste. Netto-Spalte: Steuerklasse I, Fünftelregelung, Jahresgehalt = 12 Monatsgehälter, Tarif 2026.
| Monatsverdienst | Abfindung (0,5 × 13) | davon netto* | Ersparnis Fünftelregelung |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 16.250 € | 11.990 € | 368 € |
| 3.000 € | 19.500 € | 14.040 € | 527 € |
| 3.500 € | 22.750 € | 15.975 € | 715 € |
| 4.000 € | 26.000 € | 17.795 € | 934 € |
| 4.500 € | 29.250 € | 19.500 € | 1.178 € |
| 5.000 € | 32.500 € | 21.041 € | 1.469 € |
| 6.000 € | 39.000 € | 22.989 € | 1.085 € |
* Modellrechnung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Individuelle Werte: Abfindungsrechner.
Wovon die Höhe wirklich abhängt
- Prozessrisiko des ArbeitgebersJe wackliger die Kündigung (Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung), desto höher der Faktor – 0,75 bis 1,0 statt 0,5.
- SonderkündigungsschutzSchwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.
- Kündigungsfrist als HebelNach 13 Jahren gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist – Details: Kündigungsfrist nach 13 Jahren. Ein früherer Austritt gegen höhere Abfindung ist verhandelbar, kann aber ALG-Ruhen auslösen (§ 158 SGB III).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abfindung nach 13 Jahren?
Nach der Faustformel des § 1a KSchG: 0,5 Monatsverdienste pro Jahr, also 6,5 Bruttomonatsverdienste nach 13 Jahren. Bei 4.000 € Monatsgehalt sind das 26.000 € brutto. Verhandelt werden je nach Prozessrisiko 0,25 bis 1,5 Monatsverdienste pro Jahr.
Werden angefangene Jahre mitgezählt?
Ja: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet (§ 1a Abs. 2 KSchG). Aus 13 Jahren und 7 Monaten werden also 14 anrechenbare Jahre.
Was bleibt netto von der Abfindung übrig?
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei; es geht nur Steuer ab. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) bleiben je nach Einkommen meist 60–85 % übrig. Die Tabelle oben zeigt Beispielwerte für Steuerklasse I – individuell rechnen Sie mit dem Abfindungsrechner.